Die Rechtsanwälte Kathrin Graml-Hauser und Dr. Georg Graml leiten die Kanzlei Graml & Kollegen partnerschaftlich.
Es kommt zunächst darauf an, welche Art der letztwilligen Verfügung gewollt ist. Soll es ein Testament sein, kann man ein solches durch einen Notar erstellen lassen oder man kann ein Testament auch selbst errichten. Wer sein Testament selbst errichten will, muss beachten, dass dieses handschriftlich erstellt und, am besten mit Vor- und Nachnamen, unterschrieben ist. Ein PC-gefertigter Text ist also nicht ausreichend. Ohne die Handschriftlichkeit und Unterschrift ist das Testament unwirksam. Zudem sollte in dem Testament unbedingt auch angegeben werden, wann (Tag, Monat und Jahr) und wo das Testament niedergeschrieben wurde, unter anderem deshalb, da bei mehreren Testamenten stets das zuletzt errichtete Testament maßgeblich ist. Man sollte seinen letzten Willen zudem möglichst genau formulieren und die Verteilung des Vermögens umfassend regeln, da ansonsten streit- und kostenträchtige Unklarheiten entstehen. Das Testament sollte außerdem regelmäßig auf seine Aktualität hin überprüft werden. Neben dem klassischen Einzeltestament gibt es die Möglichkeit mit einer anderen Person – regelmäßig ist dies der Ehegatte – eine wechselseitig bindende Erbregelung zu treffen. Hierfür bieten sich das gemeinschaftliche Testament oder ein Erbvertrag an, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Erbvertrag nur vor einem Notar geschlossen werden kann. Details zu diesen Formen würden den Rahmen dieses Interviews jedoch sprengen.
Wichtig ist, sicherzustellen, dass das Testament ordnungsgemäß aufbewahrt und im Fall Ihres Todes von den Erben gefunden wird. Man sollte eine Vertrauensperson über die Existenz und den Ort des Testaments in Kenntnis setzen. Immer wieder erleben wir Fälle, in denen Testamente nicht mehr auffindbar sind, beispielsweise weil sie versehentlich im Altpapier verschwunden sind. Wer sichergehen will, kann sein Testament beim Nachlassgericht gegen eine überschaubare Gebühr zur Aufbewahrung hinterlegen. Ein vom Notar erstelltes Testament wird automatisch beim Nachlassgericht aufbewahrt. Es ist zu betonen, dass die eigenhändige Verfassung eines Testaments den rechtlichen und steuerrechtlichen Rat nicht entbehrlich macht. Gerade in komplexen Fällen ist rechtlicher und insbesondere auch steuerrechtlicher Rat sehr zu empfehlen, wenn man seine Erben nicht unnötig mit kosten- und zeitintensiven Streitigkeiten belasten will. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass die Kosten, die entstehen, wenn es unter potentiellen Erbnachfolgern zu Streitigkeiten kommt, oftmals weitaus höher sind, als die einer präventiven Erbrechtsberatung. Ein notarielles Testament kann zudem einen teuren Erbschein entbehrlich machen.
Wer sich über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod Gedanken macht, sollte stets die Möglichkeit lebzeitiger Übertragungen bedenken. Man spricht dabei von vorweggenommener Erbfolge. Die vorweggenommene Erbfolge bietet durchaus Vorteile, insbesondere da hierdurch Erbschaftssteuer gespart werden kann. Gerade bei größeren Vermögen bietet es sich an, möglichst frühzeitig zu planen, da die Erbschaftssteuer in diesen Fällen erheblich sein kann. Dabei gibt es neben der schlichten Überlassung von Vermögen auch Gestaltungsmöglichkeiten gesellschaftsvertraglicher Art. Beispielsweise kann durch die Gründung einer Gesellschaft, man spricht hier oft von einem „Familienpool“, Vermögen bereits lebzeitig, etwa auf die Kinder, übertragen werden, während die Leitungsmacht bei den Eltern verbleiben kann. Lebzeitige Übertragungen spielen schließlich auch für die Thematik des Pflichtteilsrechts eine große Rolle, da hierdurch das Nachlassvermögen und damit der Pflichtteil des Enterbten verringert werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass bei Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall dem Pflichtteilsberechtigten ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen kann.
Wie schon angesprochen, stellt die lebzeitige Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge ein wesentliches Instrument der Steuervermeidung dar. Die Steuerfreibeträge bei lebzeitigen Übertragungen – bei Ehegatten sind dies 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro – können alle 10 Jahre neu ausgenutzt werden. Bei rechtzeitiger und guter Planung können erhebliche Steuern gespart werden. Um die Zahlung doppelter Erbschaftssteuer zu vermeiden, kann es sich zudem als empfehlenswert erweisen, eine Generation zu überspringen und die Person einzusetzen, die langfristig bedacht werden soll. Auch die Steuerbefreiung für das eigengenutzte Familienwohnheim oder die Adoption bei kinderlosen Ehepaaren können berücksichtigungswürdige Aspekte sein. Die Nachfolgeplanung sollte jedenfalls immer auch von einem steuerrechtlichen Berater begleitet sein.
Die Unternehmensnachfolgeplanung stellt einen komplexen Vorgang dar, der eine Vielzahl von Problemfeldern betrifft, weshalb hierbei eine ganzheitliche Nachfolgeplanung zu empfehlen ist, die neben dem (Erb-, Steuer- und Gesellschafts-) Recht auch unternehmensstrategische, betriebswirtschaftliche und persönliche Aspekte berücksichtigt. In der Praxis erweist es sich als zentral, dass bei der Unternehmensnachfolgeplanung zunächst die unternehmenspolitischen und auch familiären Ziele zu analysieren und im nächsten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen sind. Dabei gilt es, finanzielle Belastungen für das Unternehmen und präventiv Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Was das Steuerrecht betrifft, ist zu beachten, dass mit einem Erbfall oder einer vorweggenommenen Erbfolge nicht nur Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen, sondern die Unternehmensübertragung auch komplizierte einkommensteuerrechtliche Folgen haben kann, was zu erheblichen Belastungen und schlimmstenfalls zu einer Gefährdung des Unternehmens führen kann. Im Grundsatz gilt es in jedem Fall, eine Erbengemeinschaft zu vermeiden, was mitunter zu gravierenden Nachtteilen führen kann, da eine Erbengemeinschaft immer auf Auseinandersetzung gepolt ist, das heißt, jeder Miterbe kann jederzeit theoretisch die Aufhebung verlangen. Zudem ist für wichtige Entscheidungen die Zustimmung aller Erben notwendig, meist besteht aber kein Einvernehmen zwischen den Erben. Gerade bei Unternehmen sind sodann schnelle und flexible Entscheidungen nicht möglich. Um dem vorzubeugen, bietet sich zudem eine (Unternehmer-)Vorsorgevollmacht an, um zu vermeiden, dass das Unternehmen nach dem Erbfall zeitweise handlungsunfähig wird.
Wer die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten nicht angeht, riskiert, dass die eigenen Nachfolger mit erheblichen Problemen und finanziellen Nachteilen belastet sind. Eine frühe und gute Planung kann ich nur jedem nahelegen, insbesondere wenn es um große Vermögenswerte und komplexe Unternehmensnachfolgen geht.
Seit über 70 Jahren und in dritter Generation entwickelt die Familie Graml die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte · Fachanwälte kontinuierlich auf hohem Niveau. Rechtsanwalt Georg Graml gründete die Kanzlei 1952, Rechtsanwalt Werner Graml erweiterte sie erfolgreich. Engagiert und kompetent stehen nun die Geschwister Kathrin Graml-Hauser und Dr. Georg Graml gemeinsam mit sechs hochqualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Mandanten zur Seite.
Graml & Kollegen hat ein ausgezeichnetes Renommee in Regensburg, Bayern und Deutschland. Ob gewerblich, privat, kommunal, kirchlich oder staatlich – die Kanzlei berät und vertritt Mandanten insbesondere im Gesellschafts- und Erbrecht, Immobilienrecht, Öffentlichen Recht, Bau- und Architektenrecht, Arzt- und Medizinrecht sowie Haftungsrecht. Die Gerichtspraxis, die Arbeit mit Fachgremien, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie in Fachverbänden trägt dazu bei, Rechtsangelegenheiten spezialisiert und effizient zu lösen. Die Anwälte werden mit ihren Schwerpunkten alleine oder im Team tätig.
Dr. Georg Graml, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, begleitet Familienbetriebe, Freiberufler, Existenzgründer und Konzerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Schon bei der Gründung hat er wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen und das langjährige Wachstum im Blick. Mergers & Acquisitions unterstützt er etwa mit Due-Diligence-Prüfungen.
Ein Streit zwischen Gesellschaftern kann Partner und das Unternehmen oftmals existenziell gefährden. Dr. Georg Graml berät konfliktvermeidend, konfliktlösend, aber auch konsequent in der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nötigenfalls schaltet er Gerichte oder ein Schiedsgericht ein.
Ob Mittelstand oder Freie Berufe – erfolgreiche Unternehmen sollen Generationen überdauern. Rein rechtlich treffen dabei Erb- und Gesellschaftsrecht aufeinander. Dr. Georg Graml ist Experte in beiden Gebieten. Unterstützt von Franziska Heese hilft er, das Unternehmen in der Familie sicher und konfliktlos weiterzugeben.
Bereits vor dem Erwerb eines Grundstücks klären Dr. Klaus-R. Luckow, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und der einschlägig spezialisierte Rechtsanwalt Felix Dirmeier die öffentlich-rechtlichen Grundlagen und prüfen die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Baurecht, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz, Bodenrecht und anderes. Beide Rechtsanwälte begleiten bei Antragstellung und Durchführung der behördlichen Verwaltungsverfahren und – bei Bedarf – vor den Verwaltungsgerichten. Beim Grunderwerb beraten Graml & Kollegen zum Erwerb (Eigentum, Erbbaurecht, Schenkung, Stiftung). Wird das Bauvorhaben realisiert, begleitet René Hempel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, mit großer Erfahrung die Erstellung von Architekten- und Bauverträgen, deren Vollzug und etwaige Folgen (Gewährleistung, Vergütung, Honorar-/Schadensfälle). Außerdem vertritt er im Mietrecht.
Ärzte und Kliniken kämpfen an zahlreichen Fronten. Dabei ist Rechtssicherheit wichtig – etwa bei der Dokumentation oder gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen. Das ärztliche Haftungsrecht ist seit über 30 Jahren ein Schwerpunkt der Kanzlei. Rechtsanwältin Kathrin Graml-Hauser und Fachanwalt für Medizinrecht Christian Herbst haben hier ihren Schwerpunkt, unterstützt von den Rechtsanwälten Franziska Heese und Dennis Hezinger. Ergebnisorientiert beraten sie Ärzte, Verwaltung und Angehörige medizinischer Heilberufe. Die Anwälte vertreten bundesweit bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Vor Gericht, bei Schlichtungen, Gutachterkommissionen und Mediationen beweisen sie Rechts- und Medizinwissen.
Medizinern und Psychotherapeuten stehen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Georg Graml sowie Fachanwalt für Medizinrecht Christian Herbst beratend zur Seite. Ob Zulassung, Ermächtigung, Genehmigung oder Honorar, ob Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Graml & Kollegen helfen, die vertragliche Seite zu regeln und die passende Gesellschaftsform zu finden. Die umsichtige Vertragsgestaltung bei Gründung, Verkauf, Nachfolge, Restrukturierung und Auflösung sorgt für Zufriedenheit aller Beteiligten.
Christian Herbst und Kathrin Graml-Hauser beraten Verantwortliche vollumfänglich im Krankenhausrecht – von Planung und Finanzierung bis Kooperation und MVZs.
Die Kanzlei Graml & Kollegen ist mit qualifizierten Sachverständigen und in der Region breit vernetzt. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Expertise erhalten Mandanten die bestmögliche individuelle Betreuung, Beratung und Vertretung.
Waffnergasse 8
93047 Regensburg
Tel. +49(0)941 592290
rae@graml-kollegen.de