2026 haben wir eine leichte Verschnaufpause. Die Bundesregierung hat geregelt, dass die Krankenhäuser einen nachträglichen Inflationsausgleich bekommen. Diese einmalige Auszahlung ist zum 01.11.2025 gestartet. Jetzt bekommen für ein Jahr die Krankenhäuser einen Zuschlag von 3,25 Prozent auf jede Rechnung. Im Durchschnitt können sie damit in Richtung rote Null gehen, obwohl runde die Hälfte dieses Zuschlages durch ein Sparpaket zu Gunsten der Krankenkassen schon wieder gestrichen wurde. Die große Schwierigkeit ist, dass der Zuschlag Ende Oktober wieder ausläuft, die Kosten aber nicht sinken. So bringt die Verschnaufpause am Ende vielleicht gar nichts. Sondern wir würden 2027 die größte Defizitsituation der Krankenhäuser haben, die wir bisher überhaupt kannten. Und das zeitgleich mit dem Start der Krankenhausreform. Das Risiko betrifft nicht nur Krankenhäuser: Die lokale Wirtschaft beliefert sie, aber auch der Pharmabereich, der Medizintechnikbereich, die Gesundheits-IT, all diese Wirtschaftsbranchen würden in Mitleidenschaft geraten. Krankenhäuser sind ein wichtiger Grundpfeiler der Gesundheitswirtschaft, die als Wachstumsmotor des erhofften wirtschaftlichen Aufschwungs gilt.
Die Krankenhäuser haben eine finanzielle Schieflage, weil die Personal- und Sachkosten pro Fall stärker als die Erlöse pro Behandlung steigen. Daran sind ständig steigende Bürokratie- und Strukturvorgaben schuld, also „typisch deutsch“. Der Staat hat den Krankenhäusern immer mehr auferlegt, aber nicht die Erlöse entsprechend angepasst. Die Krankenkassen befeuern diese Entwicklung und sind gleichzeitig negativ durch die Kostensteigerungen betroffen. Wir benötigen mehr Mut, die teuren Vorgaben wieder auf ein normales Maß zu reduzieren. Gleichzeitig bezahlen die Krankenkassen zu viel ambulanten und stationären Behandlungsbedarf in Deutschland. Das ist das Kernproblem des deutschen Gesundheitswesens: Wir machen nicht ausreichend Prävention, haben keine richtige Patientenlenkung.
Wir haben in den Krankenhäusern übervolle, defizitär arbeitende Notaufnahmen. Wenn man keinen Facharzttermin bekommt, sagt der Hausarzt schnell: „Gehen Sie ins Krankenhaus in die Notaufnahme.“ Die Krankenhäuser sind der Ausfallbürge für die Probleme in der ambulanten Notfallversorgung, die eigentlich von den Praxen sicherzustellen ist. Das ist ein finanzielles Problem für die Krankenhäuser und für uns als Gesellschaft. Es führt dazu, dass wir Defizite in den Krankenhäusern haben und steigende Krankenkassenbeiträge.
Die haben nichts mit den Kosten pro Fall zu tun, die auch im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich sind. Das Problem der Krankenkassen entsteht dadurch, dass wir in Deutschland viel zu viel behandeln, eine Milliarde ambulanter Fälle. Dazu kommt eine Steigerung im stationären Bereich. In der letzten Zeit kommen viele Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Beiträge. Genannt werden mehr Steuermittel für versicherungsfremde Leistungen, pauschale Kürzungen bei den Leistungserbringern, höhere Eigenbeteiligungen, Leistungskürzungen, Primärarztmodelle, bessere digitale Steuerung der Versorgung und viele weitere Punkte. Kein einzelner Punkt, auch keine sogenannte Bürgerversicherung, wird die Krankenversicherung alleine zukunftsfest machen. Daher beteiligen wir uns bewusst nicht an diesem Überbietungswettbewerb immer neuer Einzelvorschläge, auch wenn wir beispielsweise gezielt höhere Steuern auf Tabak und Alkohol wie in Skandinavien sinnvoll finden, um Konsum und dadurch die Erkrankungslast in Deutschland zu reduzieren.
Wir plädieren für eine neue konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, in der alle Vorschläge zu einem ausgewogenen Paket zusammengeschnürt werden. Dazu gehört auch die Frage, wie die Rolle und der Wettbewerb der Krankenkassen untereinander künftig aussehen sollen und welche gesundheitlichen Leistungen im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden. Wir sollten bei aller Notwendigkeit der Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen die Wachstumspotentiale der Gesundheitswirtschaft und den medizinischen Fortschritt nicht dadurch gefährden, dass wir die Finanzierung aus Prinzip auf Lohnnebenkosten begrenzen.
Nein. Aber viele Leistungsanbieter fokussieren sich derzeit aus wirtschaftlichen Gründen gerne auf die planbaren Leistungen. Beispiel gastroenterologische Arztpraxis: Die terminiert Darmspiegelungen durch und weiß dann, was sie die nächsten drei Monate macht. Im derzeitigen Vergütungssystem möchte eine fachärztliche Arztpraxis möglichst vermeiden, dass plötzlich ein Notfall kommt, der den geplanten Betriebsablauf stört. Dann landen diese akut behandlungsbedürftigen Patienten, weil es ambulant keinen Termin gibt, derzeit zu oft in der Notaufnahme des Krankenhauses.
Auch manche Krankenhäuser überlegen: „Können wir uns vielleicht in ein Fachkrankenhaus umwandeln und aus dieser 24/7-Versorgung mit ihren hohen Vorhaltekosten rausgehen?“ Die machen dann geplante endoprothetische Spezialeingriffe, die in der Regel nicht nachts stattfinden, in ihrem Fachkrankenhaus. Und weder das endoprothetische Fachkrankenhaus noch die gastroenterologische Facharztpraxis, die nur Darmspiegelung macht, ist zu kritisieren. Die jeweiligen Ärzte oder Krankenhausträger entscheiden auf der Grundlage dessen, was sie leisten können und was wirtschaftlich tragbar ist. Aber es geht derzeit immer zu Lasten der akuten Notfallversorgung. Da haben wir einen Fehlanreiz, wir brauchen eine bessere Finanzierung und Steuerung der 24/7- Akut und -Notfallversorgung. Das gilt ambulant und stationär. Und es muss eine Verpflichtung für Facharztpraxen geben, auch Akutpatienten zu behandeln.
An der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser wird die Krankenhausreform nach derzeitiger Gesetzeslage gar nichts ändern, da geht es nur um die Frage der künftigen Leistungsgruppen – wer was machen darf. Da kann der Freistaat entscheiden, dass von sechs Krankenhäusern in einer Region, die Endoprothetik machen wollen, vielleicht nur drei diesen künftigen Versorgungsauftrag bekommen. Das wäre ein großer Umbruch, weil an einem Standort Arbeitsplätze verloren gehen, am anderen Arbeitsplätze aufgebaut werden müssen. Ein Kraftakt, der dann 2027 stattfindet. Aber das ist ja genau das Ziel dieser Reform, dass man versucht, Kräfte zu bündeln. Wir unterstützen die Krankenhäuser dabei, sich im Vorfeld untereinander zu verständigen, wie sich die Leistungen unter den Häusern der Region sinnvoll aufteilen lassen. Und wir fordern vom Freistaat klare Kriterien, wie solche Auswahlentscheidungen getroffen werden und machen dazu auch Vorschläge. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Krankenhäuser möglichst schnell Klarheit und Planungssicherheit haben.
Unser zentraler Vorschlag lautet: Wir brauchen nicht die Vorhaltefinanzierung, die derzeit im Gesetz geplant ist, und weiterhin von den Fallzahlen abhängt, sondern gezielte Zuschläge für die Vorhaltung von Leistungen nachts und in der akuten Notfallmedizin. Wir müssen die Vergütung für die Krankenhäuser pro Behandlungsfall entsprechend der Strukturvoraussetzungen neu und fair kalkulieren. Nach der Umsetzung der Krankenhausreform, die ein enormer Kraftakt mit großen Veränderungen sein wird, müssen die dann vorhandenen Strukturen auskömmlich finanziert werden. Dazu sind die Reformgesetze noch anzupassen. Anderseits können wir sparen durch Reduzierung vermeidbarer Behandlungen und stärker auf Prävention setzen.