Der Gebäudetyp E

Individuell geplante Architektur für nachhaltige Qualität

von Gertraud Wittmann

Der Gebäudetyp E

Der neue Gebäudetyp-e steht für experimentelles, einfaches und effizientes Bauen. Ohne viel Technik und mit innovativen Bauweisen soll schnell mehr Wohnraum geschaffen werden. Experten erwarten bis zu 25 Prozent Einsparungen bei den Herstellungskosten. Ein aktueller Gesetzesentwurf dazu sieht ein vereinfachtes Baurecht und weniger Bürokratie im Neu- und Umbau vor. Die Bayerische Architektenkammer hat 2022 eine Initiative zum „Gebäudetyp-e“ gestartet, welche die Bayerische Ingenieurekammer-Bau von Anfang an unterstützt hat. Beide Kammern unterstützen engagiert Pilotprojekte, die von der Bayerischen Staatsregierung initiiert wurden und wissenschaftlich begleitet werden. Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Professorin Lydia Haack, erklärt im Interview, worum es bei diesem Planungsansatz geht.

Frau Professor Haack, die Bayerische Architektenkammer setzt sich in ihrer Initiative „Gebäudetyp-e“ für ein ergänzendes Angebot zum üblichen Standard ein. Was ist das Ziel?

Ziel ist, planerische und bauliche Spielräume zurückzugewinnen, die in den vergangenen Jahrzehnten durch immer komplexere und teurere Standards verloren gegangen sind. Wir wollen stärker auf das Wesentliche fokussieren: gute, sichere, dauerhaft nutzbare Gebäude mit angemessenem Komfort ohne Überregulierung. Einfaches Bauen bedeutet nicht weniger Qualität, es bedeutet intelligenteres, ressourcenschonenderes und kostenbewussteres Bauen.

E steht auch für einfach. Können Sie dies erläutern?

Ein Beispiel ist der Verzicht auf hochkomplexe technische Systeme – oder etwa die Reduzierung der standardisiert hohen Anzahl an Steckdosen. Viele heutige Gebäude sind übertechnisiert und überausgestattet – mit aufwendigen Lüftungs-, Smart-Homeoder Heizungsanlagen, deren Betrieb und Wartung komplex und teuer sind. Beim Gebäudetyp-e kann man bewusst auf robuste, einfache und gut beherrschbare Lösungen setzen, die intuitiv bedienbar und weniger störanfällig sind.

Unterscheidet sich dieser Ansatz von den „Eckpunkten zum Gebäudetyp E,“ die Justiz- und Bauministerium im November 2025 vorgestellt haben?

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium den Impuls aufgegriffen haben. Das geplante „Gebäudetyp-E-Gesetz“ ist ein erster Schritt, um die aktuell sehr weit ausgelegte Bindung an den unbestimmten Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ im Zivilrecht zu lockern. Entscheidend ist dabei, dass Abweichungen davon künftig nicht automatisch als Mangel gelten, solange die Schutzziele – also etwa die Standsicherheit, der Brandschutz, Gesundheitsschutz und die Barrierefreiheit – eingehalten werden.
Unterschiede liegen in der grundsätzlichen Anpassung und im Zeithorizont: Während wir auf eine schnelle, praxisnahe Umsetzung gedrängt haben, ist das Eckpunktepapier Teil eines längeren Gesetzgebungsprozesses.
Entscheidend wird sein, dass praxistaugliche und unbürokratische Regelungen entstehen, keine neuen Hürden. Der Gebäudetyp-e ist für uns keine rein juristische Idee, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel im Bauen.

„Gemeinsam mit den Bauherren können Planende hinsichtlich des Komforts neue Wege gehen, die zu mehr Suffizienz und damit zu Ressourcen-, Zeit und Kostenersparnis führen.“ – Prof. Lydia Haack

Bayern hat 2023 die Landesbauordnung angepasst. Die Änderungen im BGB sind für 2026 angekündigt. Können Bauherren und Planer dann umgehend starten?

Mit der Anpassung der Bayerischen Bauordnung – insbesondere der Änderung des Artikels 63 „Abweichungen“ – wurde ein wesentlicher Schritt umgesetzt: Die „Kann“-Vorschrift wurde zur „Soll“-Vorschrift. Konnte die Genehmigungsbehörde bisher im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie einer begründeten Abweichung von den Anforderungen der Bauordnung zustimmen wollte, soll sie diese nun im Regelfall genehmigen. Daraus lässt sich ein grundsätzlicher Anspruch auf Abweichung ableiten.
Die angekündigten Änderungen im BGB werden vor allem die zivilrechtliche Haftung klären – das ist der entscheidende Punkt für Planerinnen und Planer. Erst damit führen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik nicht automatisch zu einem Mangel mit Haftungsansprüchen. Dies ist auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit, wenn wir dringend erforderliche Transformationen, seien es klimatische oder demografische, positiv gestalten wollen.

Warten Architekten und Bauherren schon darauf, nach Gebäudetyp E bauen zu dürfen?

Ich erlebe eine große Ungeduld im positiven Sinn. Viele Kolleginnen und Kollegen sind hoch motiviert, neue Wege zu gehen. Auch Bauherren und Investoren, insbesondere im kommunalen und genossenschaftlichen Bereich, warten auf einfache, rechtssichere Instrumente, um wieder bezahlbar bauen zu können – gerade angesichts der aktuellen Wohnungsnot. An den Pilotprojekten in Bayern sehen wir: qualitätvoll gebaute und genutzte Beispiele lassen Skepsis schnell weichen.

Wo liegen Grenzen?

Es wird und darf keine „Alles-ist-erlaubt“- Architektur geben. Die Schutzziele – Standsicherheit sowie Wärme-, Schall-, Brandschutz und Barrierefreiheit – bleiben unantastbar. Bauordnungsrechtliche Mindeststandards, wie beispielsweise der Mindestschallschutz gegen den Außenraum, gelten weiterhin und strikt. Beim innenräumlichen Schallschutz hingegen eröffnet der Gebäudetyp-e bewusst Spielräume – auf Basis informierter Entscheidungen.

Werden ökologische Ziele geopfert?

Nein, im Gegenteil. Die Entbürokratisierung und Simplifizierung des Bauens beschreibt ein Ziel und lässt unterschiedliche Wege zu, dieses zu erreichen. Das Abwägen ‚Was ist wirklich notwendig?‘, fördert ökologisches Bauen sogar. Werden Konstruktionen und Haustechnik vereinfacht, steigt die Möglichkeit, Materialien wiederzuverwenden. Und natürlich steht es jedem Bauherrn frei – und wird von uns ausdrücklich empfohlen – höhere ökologische Standards freiwillig umzusetzen. Der Gebäudetyp-e schafft mehr Freiheit und damit mehr Möglichkeiten für Nachhaltigkeit.

Welche Tragweite und Erfolge würden Sie in fünf bis zehn Jahren erwarten?

Der Gebäudetyp-e kann dazu beitragen, dass Wohneigentum für Menschen mit geringem Einkommen wieder leistbar und der Bestand stärker als bisher aktiviert wird. Wir wollen zeigen, dass ein vereinfachter Planungsprozess kein Randphänomen ist, weil Planen und Bauen nicht mehr von kostenmehrenden, arbeitsintensiven und teils widersprüchlichen Normen und Vorschriften geprägt sein werden. Bauen wird, so hoffen wir, dann rechtsverbildlich von sicherheitsrelevanten Standards geprägt, die im Diskurs mit den Bauherren durch bewusst auf die Bedürfnisse abgestimmte Ansprüche ergänzt werden. Kurz, dass sich der Gebäudetyp-e als selbstverständliche Option mit intelligenteren, suffizienten Lösungen etabliert. Wir erwarten, dass die Pilotprojekte messbar belegen: Weniger Komplexität führt zu nachhaltigerem Bauen und mehr Wohnraum.

„Der Gebäudetyp-e trifft einen Nerv der Zeit.“ – Prof. Lydia Haack

Ein Kritikpunkt lautet, dass es nur professionellen Bauherren zukünftig möglich sein wird, rechtssicher Verträge abzuschließen. Warum?

Rechtssicherheit ist zentral, weil sie Klarheit über Verantwortlichkeiten, Leistungsumfänge und Haftungsfragen schafft. Kommunale, genossenschaftliche oder gewerbliche Bauherren verfügen in der Regel über die juristische und technische Kompetenz, um solche Verträge zu formulieren und zu verstehen. Damit reduziert sich das Risiko späterer Streitigkeiten und Fehlinterpretationen. Gerade beim Gebäudetyp-e müssen Verträge eindeutig und transparent sein – sonst besteht die Gefahr, dass die Vereinfachung am Ende zu Unsicherheiten führt.

Welche Risiken sehen Sie für private Bauherren?

Für einen aufgeklärten Bauherrn, der fachkundig beraten wurde, entsteht kein Risiko. Er bekommt vielmehr die Chance, Ansprüche zu überdenken, zu hinterfragen und auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Er muss Vor- und Nachteile möglicher Komfortstufen einschätzen können. Transparenz ist entscheidend. Zum Risiko wird nur die Unwissenheit.

In Bayern wurde bereits ein Pilotprojekt realisiert, 18 weitere sind in Planung und Bau. Die TU Braunschweig begleitet diese wissenschaftlich. Gibt es bereits erste Erfahrungen?

Ja, erste Rückmeldungen sind sehr positiv. Die Pilotprojekte zeigen, dass echte Kosteneffekte und deutliche Beschleunigungen entstehen können – ohne grundlegende Qualitätsanforderungen zu vernachlässigen. Gleichzeitig sehen wir, dass eine enge, fachkundige Begleitung entscheidend bleibt: Dort, wo Bauherren gut beraten sind, funktionieren die Projekte hervorragend. Die wissenschaftliche Auswertung wird diese Erkenntnisse weiter schärfen, aber der Trend ist eindeutig vielversprechend.


2 Schreibweisen, 1 Ziel:

Die Bayerische Architektenkammer nutzt als Initiatorin die Schreibweise Gebäudetyp-e, da sich der Buchstabe auf Adjektive (einfach, experimentell, effizient) bezieht. Das Bundesministerium prägte den Eigennamen Gebäudetyp E.

Pilotprojekt: Haus fast ohne Heizung, Ingolstadt

Am Rande von Friedrichshofen-West ist das erste Pilotprojekt im Auftrag der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt fertiggestellt. Das Mehrfamilienwohngebäude mit polygonaler Geometrie ist für guten Lichteinfall optimiert. Die Gestaltung unterteilt die Außenräume und wirkt spannend, auch durch optisch verkürzte Fassaden. Die Architekten Neuburger, Bohnert und Müller, nbundm, entwarfen mit dem Ingenieurbüro 2226 ein Gebäude, das ohne konventionelle Heizung auskommt – durch die Bauweise oder anders gesagt: die Mittel der Baukunst. Holzbefüllte Dämmziegel und eine Holzverschalung fungieren mit massiven Innenwänden und Geschoßdecken als Wärmespeicher. Ziel ist eine Grundtemperatur von rund 22 bis 26 °C. Fensterflügel mit Wärme- und CO2-Steuerung gewährleisten eine natürliche Lüftung mit geringen Verlusten. Brauchwasser wird dezentral über Durchlauferhitzer erwärmt, Strom liefert anteilig eine Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche. Auf Tiefgarage und Unterkellerung wurde bewusst verzichtet.

Pilotprojekt: Das große kleine Haus, München

„Das große kleine Haus“ im Münchener Kreativquartier wird eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen bieten. Geplant sind ein Quartierscafé und eine Multihalle für kreative, soziale und kulturelle Aktivitäten. Im Bayerischen Holzbau- Förderprogramm erhielt das Projekt den maximalen Förderzuschuss. Eine gemeinschaftliche Dachterrasse, ein Co- Working-Raum und Gemeinschaftsräume sind durch einen vertikalen Laubengang, den „Chaosweg“, verbunden. Es wurden Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan erteilt. Gebäudetyp-e zeigt sich u.a. im reduzierten Schallschutz, dem Heizwert und dem Verzicht auf eine Lüftungsanlage, in einer gut recycelbaren Konstruktion sowie in der Verwendung von Stahlbauteilen eines Abbruchs. Viele kleine Maßnahmen unterschreiten je geringfügig die Regeln, bieten insgesamt mit rund 10 Prozent der Baukosten jedoch ein relativ hohes Einsparpotential.

Pilotprojekt: Das Mooritz, Gauting

In Gauting bei München plant die BHB Unternehmensgruppe ein Wohngebäude in serieller Holzhybridbauweise und möglichst schallschluckender Fassade mit Baubeginn 2026. Kluge Raumkonzepte schaffen Wohnraum für Studierende, Azubis und Beschäftigte aus Engpassberufen und zielen auf sozialberuflichen Austausch. Experimentelles Kernelement ist der Einsatz von Paludi-Baustoffen – klimapositiven Baumaterialien aus wiedervernässten Mooren wie Seggen oder Schilf – wissenschaftlich begleitet von Prof. Niklas Fanelsa/TUM. Ein Mobilitätskonzept rund um das Fahrrad und die Bahn ermöglicht einen reduzierten Stellplatzschlüssel. Mit Effizienzhaus- 40-Standard wird auf fossile Brennstoffe verzichtet, ebenso auf erhöhten inneren Schallschutz. Geschäftsführende Gesellschafterin Melanie Hammer sagt: „Der Gebäudetyp-e kann weit mehr leisten als reine Erprobung oder punktuelle Abweichungen von bestehenden Standards. Er eröffnet die Möglichkeit, einen Kulturwandel anzustoßen, der die Immobilienentwicklung und damit das Bauen insgesamt auf die kommenden Jahrzehnte vorbereitet.“

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